Zuständigkeiten bei Cloud-Bereitstellung – SYDECON

Bei der eigenständigen Inhouse-Bereitstellung einer Anwendung liegen die Zuständigkeiten für Implementierung, Umsetzung und Instandhaltung von Kontrollen beim Unternehmen selbst. Bei einer cloudbasierten Bereitstellung teilen sich Cloud-Anbieter und Kunde diese Zuständigkeiten. Dies hat in der aktuellen Lage mehr denn je zentrale Relevanz. Maßgeblich für den Grad der Abgabe derartiger Zuständigkeiten an den Anbieter ist das angewendete Cloud-Dienstmodell. Dazu mehr in unserem Blog-Eintrag zu Cloud-Service-Modellen. IT-Leistungen werden immer mehr durch externe Dienstleister erbracht. Dazu zählen bereits klassische Hosting-Dienste, welche die Bereitstellung von Servern für ihre Kunden übernehmen. Eine wichtigere Rolle spielen jedoch Cloud-Dienste, die ihren Kunden je nach Cloud-Modell Infrastrukturdienste, Plattformdienste oder gleich gesamte Softwareapplikationen bereitstellen. Die Wahl des Cloud-Modells stellt dabei für Unternehmen keine rein technische, sondern eine strategische Entscheidung dar, die entscheidende Auswirkungen auf Infrastruktur, Prozesse und nicht zuletzt auch auf die Umsetzung von Compliance hat.

Unternehmen und Behörden sollten jedoch nicht nur die Compliance-Anforderungen umfassend erfüllen, sondern ihre Investitionen auch nutzen, um ihre Unternehmensziele optimal erfüllen zu können. Dann greifen die Maßnahmen auch in nicht-regulierten Bereichen und schützen so den gesamten Wert von Forschung und Entwicklung, Produktion, Dienstleistung und Transaktionen und anderen wertschöpfenden Leistungen des Unternehmens.DieBedeutung von Compliance wird auch weiterhin zunehmen. Die Umsetzung und die Einhaltung von Compliance-Vorgaben sind wichtige strategische Aufgaben einer jeden Organisation.

Unser nächstes Video auf unserem YouTube-Channel folgt voraussichtlich Ende des nächsten Monats, wenn die Produktion wieder aufgenommen werden kann.

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By | 2020-04-22T09:49:22+00:00 April 22nd, 2020|MDM Enterprise Workflow, SYDECON Timeline|0 Comments

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